Unser Verein verpflichtet sich, alle Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Teilnehmenden unserer Projekte vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, zu schützen. Die Würde des Menschen, gegenseitiger Respekt, Gleichberechtigung und der Schutz der persönlichen Grenzen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Wir arbeiten nach den Prinzipien:
– Null-Toleranz gegenüber Gewalt
– Prävention durch klare Regeln und Sensibilisierung
– Verbindliche Verantwortung aller Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen
– Unterstützung und Schutz der Betroffenen im Verdachtsfall
Alle Mitarbeitenden, Trainer:innen und Ehrenamtlichen verpflichten sich zu folgendem Verhalten:
– respektvoller Umgang mit allen Teilnehmenden, ohne Diskriminierung
– Beachtung von Nähe-Distanz-Regeln (keine unangemessenen körperlichen Kontakte, keine privaten Treffen ohne Kenntnis der Projektleitung)
– Kommunikation auf Augenhöhe, keine abwertenden oder sexualisierten Bemerkungen
– keine Duldung oder Verharmlosung von Grenzverletzungen durch andere
– Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Wahrung der Privatsphäre
Alle Mitarbeitenden unterzeichnen diesen Kodex vor Projektbeginn.
– Sensibilisierung: Vor Beginn des Projekts werden alle Mitarbeitenden in die Regeln des Schutzkonzepts eingeführt.
– Transparenz: Es wird ein offener Umgang gepflegt, z. B. keine Einzelbetreuung hinter verschlossenen Türen, mindestens zwei Anwesende bei allen Trainingssituationen.
– Aufklärung: Teilnehmende werden über ihre Rechte und die Beschwerdewege informiert.
– Verantwortliche Person: Im Verein wird eine Kinderschutz- und Präventionsbeauftragte benannt ([Name eintragen]), die als Vertrauensperson fungiert.
Bei einem Verdacht auf Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt gilt:
1. Sofortige Sicherung des Schutzes der betroffenen Person.
2. Dokumentation des Vorfalls durch die verantwortliche Person.
3. Information an die Vereinsleitung und ggf. an externe Stellen (Jugendamt, Polizei, Fachberatungsstellen).
4. Keine eigenmächtigen Befragungen durch Projektmitarbeitende, um Beweise nicht zu gefährden.
5. Unterstützung der Betroffenen durch psychosoziale Fachstellen.
– Das Schutzkonzept ist für alle Beteiligten verbindlich.
– Verstöße gegen den Verhaltenskodex führen zu Ausschluss vom Projekt.
– Das Konzept wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Mit diesem Schutzkonzept bekräftigt unser Verein, dass die Prävention sexualisierter Gewalt fester Bestandteil unserer Arbeit ist. Wir übernehmen Verantwortung für die uns anvertrauten jungen Menschen und setzen uns aktiv für ihren Schutz ein.
Unsere kommenden Projekte sind wie ein unentdeckter Horizont voller Möglichkeiten, Hoffnung und Überraschungen.